Allgemeine Geschäftsbedingungen / STUDIO BALAN GmbH
1. Allgemeines
Die Räumlichkeiten im STUDIO BALAN müssen nach einer Foto-, Filmproduktion oder Veranstaltung wieder im Originalzustand übergeben werden. Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und die damit verbundenden Kosten trägt der Kunde/Untermieter. Wiederherstellungsarbeiten müssen innerhalb 2 Werktage abgeschlossen werden. Der dadurch entfallene Mietausfall trägt der Kunde/Untermieter zu 50 % des vereinbarten Miettagessatzes. Nach dem 2. Tag fallen 100 % der jeweiligen Mietkosten an.
Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Foto-Equipments und der Einrichtungsgegenstände von STUDIO BALAN GmbH sowie die inanspruchnahme von Leistungen für Fotoproduktionen und Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Mietzins
Der Mietzins bestimmt sich nach Tagessätzen und bezieht sich auf 10 Stunden in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr. Die Tagessätze gelten für die als Arbeitstage festgelegten Tage Montag bis Sonntag.
Für jede weitere begonnene Stunde wird ein Overtime-Zuschlag in höhe von 15 % des Tagessatzes erhoben. Ein anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
Im Preis inbegriffen sind vorhandene Einrichtungsgegenstände im Studio.
3. Option/Buchung/Stornierung
Optionen können mündlich vereinbart werden, Buchungen/Festbuchungen und Stornierungen von Buchungen bedürfen der Schriftform.
Sollte für den Zeitraum, in dem eine 1. Option besteht, eine 2. Option eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit das Studio innerhalb von 24 Sunden fest zu buchen. ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Eine Option muß spätestens zwei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktionsbeginn durch Annahme und Zugang (Rücksendung) eines entsprechenden Angebots auf Vertragsabschlusses als Festbuchung bestätigt werden. Andernfalls kann sie von STUDIO BALAN GmbH ohne vorherige Rücksprache annulliert werden.
Die Vermietung erfolgt zu dem in der Buchung zu benennenden Preis, für den dort festgelegten Zeitraum sowie mit den in der Buchung vereinbarten Zusatzleistungen, soweit diese frei wählbar sind.
Bei Stornierungen, die STUDIO BALAN GmbH früher als 20 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktions- oder Veranstaltungsbeginn zugeht, werden 50 % der Gesamtkosten, bei einer späteren Absage werden 100 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt und fällig.
4. Zusätzliche Leistungen und Kosten
Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen.
Soweit STUDIO BALAN GmbH dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt, werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten zuzüglich einer handlingfee in Rechnung gestellt.
Die Kosten für abhandengekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer handlingfee in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr. 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zur Zahlung fällig.
Neukunden erhalten eine Vorausrechnung, welche vor Mietbeginn beglichen werden muss. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Nutzungsbedingungen
Das Nutzungsrecht steht ausschließlich dem Kunden oder dessen Kunden zu. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von STUDIO BALAN GmbH.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der nachstehenden Nutzungsbedingungen (Hausordnung). Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass seine Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, die sich während der Produktion in den Räumlichkeiten befinden, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.
• Die Räume werden in gereinigtem Zustand und mit den jeweils vorhandenen Einrichtungsgegenständen vermietet. Ein Anspruch auf das Vorhandensein bestimmter Einrichtungsgegenstände besteht nicht.
• Der Kunde hat sich zu Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache zu überzeugen. Wird die Ordnungsmäßigkeit der Mietsache nicht bei der Übergabe gerügt, so gilt sie als vom Kunden anerkannt.
• Die Räumlichkeiten, inklusive Boden und Einrichtungsgegenstände dienen dem Fotografieren und für Veranstaltungen. Sie sind zu diesem Zwecke zu benutzen und sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
• Die Nutzung der Einrichtungsgegenstände und des technischen Geräts erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten von STUDIO BALAN GmbH
• Die Benutzung von Sand, Kunstschnee o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung.
• Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Räumlichkeiten, des Equipments oder der Einrichtungsgegenstände oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. anbringen von Gaffer-Tape, Nägeln o.ä. auf dem Boden oder an den Wänden, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer) ist untersagt.
• Eine Veränderung der Mietsache ist untersagt.
• Der vertragswidrige Gebrauch ist ausgeschlossen.
• STUDIO BALAN GmbH behält sich das Hausrecht vor und ist berechtigt, die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch seine Beauftragte zu betreten.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum und auf der gesamten Aussenanlage, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie für die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall).
8. Haftung von STUDIO BALAN GmbH
STUDIO BALAN GmbH haftet für die von ihr bzw. ihren Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf den zweifachen Wert des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen und Equipment (Foto- oder Filmkamera, Lichtanlagen…), die Haftung für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen von STUDIO BALAN GMbH auf der gesamten Aussenanlage sowie die Haftung für Schäden, verursacht durch Dritte oder durch höhere Gewalt.
9. Rückgabe der Mietsache
Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, etwaig überlassene Schlüssel sowie gemietete Geräte sowie Einrichtungsgegenstände in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Die Übergabe erfolgt an einen Beauftragter von STUDIO BALAN GmbH. Zu diesem Zweck ist dieser circa eine halbe Stunde vor Beendigung der Produktion zu benachrichtigen. Bei der Übergabe ist vom Kunde bzw. dessen Beauftragten/Erfüllungsgehilfen eine Bestätigung über die zusätzliche Inanspruchnahme von Leistungen bzw. den Verzehr von Getränken und Lebensmittel zu unterzeichnen. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache ist ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung zu unterzeichnen.
10. Zurückbehaltung/Aufrechnung
Das Recht auf Zurückbehaltung und Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderrung oder Aufhebung der Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie die Vertragspartner bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
Gerichtsstand ist München.